Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen fördert die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung die Einstellung von Arbeitslosen, erwerbstätigen Bürgergeld-Empfangenden, einschließlich geringfügig Beschäftigten sowie Selbstständigen, Arbeitnehmenden aus Beschäftigungsmaßnahmen und geringfügig Beschäftigten ohne Leistungen nach SGB II.