Berliner Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

13.11.2024

Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen fördert die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung die Einstellung von Arbeitslosen, erwerbstätigen Bürgergeld-Empfangenden, einschließlich geringfügig Beschäftigten sowie Selbstständigen, Arbeitnehmenden aus Beschäftigungsmaßnahmen und geringfügig Beschäftigten ohne Leistungen nach SGB II.

Ziele des Programms

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung verfolgt mit dem Landeszuschuss für KMU drei Ziele:

  • Gute Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern,
  • Beschäftigungschancen für benachteiligte Menschen zu erschließen und
  • kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, die einen wichtigen Beitrag für die Berliner Wirtschaft leisten.

Voraussetzungen bei Arbeitnehmenden

Mit dem Landeszuschuss für KMU werden für Menschen mit Wohnsitz in Berlin neue Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt gefördert, sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:

  • Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
  • Arbeitnehmende aus Förderungen nach §16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II
  • Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme
  • Erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende, einschließlich geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständige
  • geringfügig Beschäftigte ohne ergänzendes Bürgergeld zur Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Kontakt und weitere Informationen

Interessierte Unternehmen können über die Hotline (030) 2840-9528 Kontakt aufnehmen oder über die unten genannte Website online ihre Fördersumme berechnen und unkompliziert einen Antrag auf Förderung stellen:

 

weitere Informationen:

Berliner Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – Berlin.de

zgs consult GmbH | Landesinstrumente im Programm BerlinArbeit