Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
für die Website www.zukunftsorte.berlin
(Stand: 29. Juni 2025)
1 Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für den Webauftritt www.zukunftsorte.berlin, betrieben durch die WISTA Management GmbH als landeseigene Einrichtung des Landes Berlin. Rechtsgrundlagen sind
-
das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) und
-
die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit den WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.
2 Stand der Vereinbarkeit
Der Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Zahlreiche Anforderungen der BITV 2.0 werden erfüllt; in einzelnen Bereichen bestehen noch Abweichungen (s. u.).
3 Nicht barrierefreie Inhalte
Bereich | Beschreibung des Mangels | Geplante Maßnahme / Zeitplan |
---|---|---|
Navigation (Tastatur / Fokus) | Das Burger-Menü ist per Tastatur nicht erreichbar; Fokus-Indikator wurde unterdrückt. | Neuaufbau der Navigation mit semantischen <button> -Elementen und sichtbarem Fokus (Q3 2025). |
Farben / Kontraste | Bestimmte Texte im Footer und in Statistik-Kacheln unterschreiten das Mindestkontrastverhältnis 4,5 : 1. | Anpassung der Farbpalette (Q3 2025). |
Dynamische Akkordeons | Fehlende ARIA-Attribute, kein Status-Update für Screenreader. | Umsetzung nach WAI-ARIA-Pattern (Q4 2025). |
PDF-Dokumente | Eingebundene PDFs sind nicht PDF/UA-konform. | Schrittweise Konvertierung bzw. Bereitstellung barrierefreier HTML-Versionen (laufend, Abschluss Q1 2026). |
Cookie-Banner | Keine Fokusfalle, Schaltflächen ohne sichtbaren Fokus. | Fokus-Management und ESC-Schließen (Q3 2025). |
3a Geltendmachung einer unverhältnismäßigen Belastung (§ 4 Abs. 3 BIKTG Bln)
Die Website behandelt ein hoch spezialisiertes Thema (Innovations- und Zukunftsorte Berlins) und richtet sich primär an ein Fach- und Branchenpublikum.
Eine vollständige Aufbereitung sämtlicher Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS)würde unter Berücksichtigung des Umfangs, der fachlichen Tiefe und der personellen Ressourcen eine unverhältnismäßige wirtschaftliche und organisatorische Belastung darstellen.
Wir machen daher für diese beiden Anforderungen die Ausnahmebestimmung des § 4 Abs. 3 BIKTG Bln geltend.
Als Ausgleichsmaßnahme stellen wir eine übersichtsartige Seite in Einfacher Sprache bereit, die den Zweck, die Zielgruppen und die wichtigsten Kontaktmöglichkeiten des Projekts barrierearm zusammenfasst. Diese ist im Footer verlinkt.
4 Erstellung dieser Erklärung
-
Erstellt am: 29. Juni 2025
-
Prüfmethode: Interne Selbstbewertung (Axe, Pa11y, manuelle Screen-Reader-Tests)
-
Letzte Überprüfung: 29. Juni 2025
-
Nächste planmäßige Überprüfung: Juni 2026 oder nach größeren Relaunches
5 Feedback- und Kontaktmöglichkeit
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Informationen in zugänglicher Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
WISTA Management GmbH – Geschäftsstelle Zukunftsorte
Rudower Chaussee 17, 12489 Berlin
Telefon: +49 (0)30 6392-2200
E-Mail: info@zukunftsorte.berlin
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.
6 Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb von einem Monat keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail: landesbeauftragte-digitale-barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
wenden. Die Durchsetzungsstelle prüft Ihr Anliegen und leitet gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren ein.